Stand der Technik
Vorsicht Natursteinfassadenbauer: Die im Juni erschienenen Normen DIN 18516 T1 & E DIN 18516 T3 stellen den Stand der Technik dar. Werden sie in die Bauregelliste aufgenommen, bekommen Sie sogar den Charakter eines Gesetzes. Vorab gilt, dass dem AG bei Vertragsabschluss nach VOB eine Leistung zusteht, die allen Forderungen dieser Normen gerecht wird. Wer die neuen Regelungen (Einband +10 mm, Einband mit Zuschlag bei Schrägstellung, erhöhte Rand- und Zwischenabstände etc.) nicht erfüllt, erbringt eine mangelbehaftete Leistung. Deshalb sollten Firmen darauf achten, die dem Angebot zugrundeliegenden Normen zum Auftragsbestandteil zu machen. Dies gilt jedoch nur für die momentane Situation. In Zukunft sollten die neuen Normen natürlich beachtet werden. Wenn Sie in die Bauregelliste aufgenommen sind, nutzt auch das Aufführen der alten Norm im Vertrag nicht mehr. Bei der Abnahme einer Leistung gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Normenlage, nicht die Normenlage zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
Wichtige Änderung
Mit dem Erscheinen der Bauregelliste 2010/1 gelten veränderte Regelungen für Prüfungen von Naturstein als Basis für den statischen Nachweis von Natursteinfassaden. Die EN 1469 löst in diesem Bereich die DIN 18516 T3 ab, es sind aber die zusätzlichen Anforderungen aus der E DIN 18516-3, Anwendungsnorm, zu berücksichtigen. Es gilt jetzt hier auch das CE- und nicht mehr das Ü-Zeichen. Die Änderungen sind z.T. gravierend. Bitte unbedingt beachten!
Uwe Kirchesch, IBT GmbH (Erschienen am 18.7.2010)


