Probenahme-Lehrgänge
Am 21. und 22. Oktober bieten der Industrieverband Steine und Erden e.V. (ISTE)
und das Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) im Raum Mannheim/Ludwigshafen eine Schulungsveranstaltung zur Erlangung des Sachkundenachweises nach neuer Deponieverordnung an.
Zwei Schulungsveranstaltungen fanden bereits im März und Juni in Kirchheim/Teck und Ringsheim statt. Behandelt wurde das Thema Probenahme fester Abfälle nach drei Richtlinien: der Probenahme-Richtlinie der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA PN 98), der DIN EN 932-1 und den Anforderungen nach QRB-Leitfaden in einer Veranstaltung. Die bestandene Abschlussprüfung der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz (LUBW) bescheinigt den Prüfungsteilnehmern den personenbezogenen Sachkundenachweis nach LAGA PN 98.
Mit Inkrafttreten der DepV wurde die Probenahme nach LAGA PN 98 verbindlich. Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis nach LAGA PN 98 gefordert. Je nach Fragestellung können auch Probenahmen nach DIN EN 932-1 oder QRB-Leitfaden erforderlich werden.
Mit ihren Seminaren wollen ISTE und QRB Licht ins Dunkel bringen. Die Kursteilnehmer erfahren u.a., wann welches Regelwerk greift und wann Abfall verwertet werden kann und wann Abfall entsorgt werden muss. Im Rahmen der bereits durchgeführten Veranstaltungen führten die Referenten in die theoretischen und rechtlichen Hintergründe der Probenahme ein. Hierbei ging es um die Vorplanung, Haftungsfragen im Schadensfall sowie um die praktische Durchführung. Am zweiten Tag setzten die Teilnehmer das Gelernte auf der Bausstoffrecyclinganlage der QRB-Mitgliedsfirma Heinrich Feess GmbH & Co. KG in Kirchheim/Teck und auf der Deponie Kahlenberg in Ringsheim des Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZEK) in die Praxis um.
Nähere Informationen unter www.qrb-bw.de.
(28.7.2010)


