Neue Bauregelliste

Durch die gerade herausgegebene neue Bauregelliste ergeben sich wesentliche Änderungen für Fassadenplatten aus Naturwerkstein. Die bisherige Anwendung nach der Bauregeliste Teil A entsprechend der bisherigen DIN 18516-3 wurde gestrichen. Dafür wurde in der Bauregelliste Teil B unter der Nummer 1.9.4 Platten aus Naturstein nach DIN EN 1469:2004 aufgenommen.
 
Zusätzlich gilt die Anlage 1/9.2:
1. Hinterlüftete Außenwandbekleidungen unterliegen in Deutschland Anforderungen zur Nutzungssicherheit. Daher dürfen Platten aus Naturstein für hinterlüftete Außenwandbekleidungen nur verwendet werden, wenn gemäß EN 1469, Tabelle ZA.2 das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität dem System "3" entspricht.

2. Für hinterlüftete Außenwandbekleidungen liefert das in DIN EN 12371 beschriebene Verfahren keine Rückschlüsse auf die Frostbeständigkeit am Bauwerk. Daher dürfen Platten aus Naturstein für hinterlüftete Außenwandbekleidungen nur verwendet werden, wenn die Frostbeständigkeit nach folgendem Verfahren unter entsprechender Angabe der Ergebnisse bestimmt wird: Frost-Tau-Wechsel Versuche nach DIN 52008:2005-07, Anhang C und Bestimmung der Biegefestigkeit unmittelbar nach Versuchende an durchfeuchteten Probekörpern, die mindestens 2h zuvor in Wasser gelagert wurden. Für die Frostbeständigkeit ist als Ergebnis die mittlere Biegefestigkeit unter Angabe des Prüfverfahrens in der CE-Kennzeichnung zu deklarieren.
 
Dies bedeutet, dass für Fassadenplatten aus Naturwerkstein das Ü-Zeichen entfällt und nun nur noch Platten für Wandbekleidungen nach DIN EN 1469 zulässig sind, die eine CE-Kennzeichnung und Bescheinigung der Konformität dem System "3" (= Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfanstalt) aufweisen.
 
Die Bauregelliste B - Ausgabe 2010/1 - tritt am 12. Juli 2010 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten treten die Bauregellisten B - Ausgabe 2009/1 -, - Ausgabe 2009/2 - und - Ausgabe 2009/3 - außer Kraft.

(28.7.2010)

Werbepartner