Nicht-Steinmetze dürfen Grabmale aufstellen
Fertige Grabmale dürfen auf Friedhöfen auch von Personen aufgestellt werden, die nicht als Steinmetz oder Steinbildhauer in die Handwerksrolle eingetragen sind. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 11. März im Rahmen eines Berufungsverfahrens (AZ: 8 LB 9/08).
Streitgegenstand war ein Unterlassungsanspruch, den ein Gewerbetreibender gegen die beklagte Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide geltend gemacht hatte. Der Kläger hatte Grabmale von Dritten fertigen lassen und anschließend auf Friedhöfen versetzt. Daraufhin hatte die Kreishandwerkerschaft einen Friedhofsträger aufgefordert, dem Gewerbetreibenden eine zuvor erteilte friedhofsrechtliche Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen zu entziehen. Zur Begründung hieß es u.a., dass Grabmale nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Steinmetzen oder Steinbildhauern aufgestellt werden dürften. Durch diese Aussage sah sich der Kläger in seinen Rechten verletzt und in der Ausübung seiner Tätigkeit beeinträchtigt. Das Verwaltungsgericht hatte seiner Klage stattgegeben und die beklagte Partei zur Unterlassung derartiger Äußerungen verpflichtet. Zur Begründung hieß es, dass es allein für das Aufstellen von Grabmalen keiner Eintragung in die Handwerksrolle bedürfe. Eine solche Tätigkeit sei für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk nicht wesentlich und betreffe nur dessen Randbereich.
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Auffassung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen.
(Erschienen am 18.3.2010)



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Die Fliesenleger haben unserem Berufsstand mehr geschadet, als die Landschaftsgärtner und Maurer, nur weil unsere Verbände zu schwach waren wurden wir vom "Bau" verdrängt.
Rumgestänker bringt keinen weiter, jeder Berufsstand hat schwarze Schafe. Es gibt noch genügend Steinmetze mit Eigenfertigung bzw. eigenen Entwürfen und ich kenne viele anständige Fliesenleger, aber Finger weg vom Thema Grabstein.
Wenn ich das hier alles so lese frage ich mich was das soll!! Ich arbeite in einem Fliesenleger Meisterbetrieb als Kaufmann. Dort ist der Meisterzwang aufgehoben worden - Toll?! Wir haben auch eine Natursteinsägerei, wir sind Fliesen und Plattenleger!! Mit einer Sondergenehmigung dürfen wir das! Der Steinmetz aus dem Nachbarort schnappt uns aber die Aufträge weg, weil er einen geringeren Kostenaufwand hat, und nicht wie wir in die Sozialkasse zahlen braucht. Ich bin froh über dieses Urteil, denn so haben wir die Möglichkeit unser Geschäft zu erweitern. Die IchAG´s machen es uns nicht einfach und die Steinmetze auch nicht, denn letztere legen glashart auch Fliesen. Also, was soll der Blödsinn hier????? Außerdem, welcher Steinmetz schlägt heute noch Buchstaben, oder haut eine Madonna in Marmor - ich wüßte hier im Kreis KEINEN! Alles nur noch über Fertigarbeiten, Fertigbuchstaben - wozu also Steinmetzkunst lernen wenn nicht gerade dafür?!
Es wird wirklich immer schöner hier..... Wozu hat man sich denn irgendwann einmal bemüht, abgerackert und finanziell schwer belastet,um ein ehrenvolles, altes, traditionsgeladenes Handwerk zu erlernen, fragt man sich bei alledem, was um einen herum so entschieden wird, wenn das anscheinend jeder kann. Dann ist es doch am besten, wenn man unser gutes Ausbildungssystem abschafft. Wozu dann noch fundiert ausgebildete Fachkräfte heranziehen? Das Aufstellen von Grabmalen als Randbereich zu benennen ist auch sehr fraglich. Mit welchem Aufwand werden Prüfrichtlinien festgesetzt. Gemeinden von der Versicherung aufgefordert, regelmäßig ihre Friedhöfe auf die Standsicherheit ihrer Grabmale zu kontrollieren. Da kann man gespannt sein, was uns die Zukunft bringen wird.
Wenn ich all diese Gerichtsurteile sehe und lese, dann kann ich nur wiederholt sagen ( Arme Menschen, die hier für uns Richter in Amt und Würde ausüben ) Es müssen erst Unfälle passieren, die zwangsläufig folgen werden wenn jeder der möchte einen Grabstein aufstellen kann, dann erst werden die Richter hellhörig werden, dann ist es aber vielleicht zu spät.
An die Handwerkskammern: Wo bleibt die Stärke solch ein Urteil grundsätzlich anzufechten. Vereint mit allen Kammern, und Innungen müsste doch solch ein Richterspruch zu kanzeln sein ? Jeder junge Steinmetz der sehr viel Mühe und Arbeit und Geld in seinen Beruf gesteckt hat, geht durch dieses Urteil leer aus.
Wettbewerbs-Gleichheit???
Ich darf als Architekt Hochhäuser bauen aber keinen Grabstein auf dem Gottesacker aufstellen. Dafür fehlt mir dann das Know-How - AHA: Das riecht mir doch verdächtig nach Wettbewerbsverzerrung und Protektionismus. Und jetzt wird geweint, wenn die Innung die Pfründe nicht verteidigt.
Mein Tipp an alle Steinmetze: Eine Millionenspende an die FDP, dann klappt es auch mit den eigenen Interessen: Der Hotel- und Gaststättenverband hat es vorgemacht!
EU-Dienstleistungrichtline,dieses Gerichtsurteil,an der Preisauszeichnungspflicht für Grabsteine sind die Herren dran, was kommt da noch? Unsere Verbände haben in jeder Hinsicht denn Knall nicht gehört und lassen unser Berufsbild seit Jahren ausbluten. Traurig, unfassbar und endlos entäuschend.
Die Frage die mich interessiert ist warum über so ein Gerichtsverfahren erst berichtet wird wenn das Berufungsverfahren abgeschlossen ist und eine Revision nicht mehr möglich ist.
Über die Auswirkungen auf unser Handwerk braucht man nicht viel nachdenken. Das wird vielen Möchtegernsteinmetzen die Türen zum Friedhof öffnen. Ich bin aber überzeugt das gut gestaltete Grabsteine die im guten Miteinander der Hinterbliebenen und dem Steinmetzen entstehen weiterhin von Fachkräften aufgestellt werden.
So hat es kommen müssen:
Eine Versetzrichtlinie (mit einer Menge Propaganda in vielen Friedhofssatzungen verankert, speziell in Hessen), die nichts gebracht hat ausser hohen Kosten, einer Riesenmenge Bürokratie und Diskussionen mit Friedhofsverwaltungen, die das ganze Werk offenbar selbst nicht so recht verstehen, das mit allen Erläuterungen, Korrekturen und einer Neufassung innerhalb von 3 Jahren von 17 auf 127 Seiten angewachsen ist und das uns erhalten bleiben wird, weil Verwaltungen einmal getroffene Entscheidungen nur ungern revidieren.
Weiter so!!!
Ich muss mich der Meinung von "Auferkamp" anschliessen.
Wozu bezahlen wir jedes Jahr horrende Beiträge an HWK und Innung, wenn diese nicht in der Lage sind, unser Handwerk zu schützen ?
Ausserdem: wenn - wie das Gericht begründet, die Tätigkeit des Versetzens für den Steinmetzbetrieb nicht wesentlich ist und nur dessen Randbereich betrifft, wieso wird dann ständig über Versetzrichlinien diskutiert, werden diese verschärft und immer neue Vorgaben bezüglich Standsicherheit gemacht ?
Welcher "Nicht-Fachmann", der also kein Steinmetz ist, kennt denn diese Richtlinien ? Und wenn: woher kennt er sie ? Und nach welchem Tarif bezahlt der seine Löhne, die bei uns ja wohl nicht im Niedriglohn-Sektor anzusiedeln sind ?
Hier scheint mir also ein Handeln seitens unserer Innungen dringendst nötig zu sein, um auch nur die geringste Wettbewerbs-Gleichheit zu gewährleisten.
Ich bin der Enkel von Victor Langer "President der Oesterreichischen Steinmetzverrein 30+ Jahre bis zum 2en Weltkrieg"
Ich bin gerade dabei seine Biografie zu schreiben.
Er wuerde sich NICHT freuen.
IMOTES schuf Graeber (Pyramiden)und so taten alle Steinmetze nach im. Leider wird es vielleicht mal Grabsteine im Supermarkt geben aus Resine "factory made in..."
Das Steinmetze Fach und ihre dazugehoerigen Handwerksrollen sterben langsam aber sicher aus...
Das klingt ja alles prickelnd. Gibt es den Beruf Steinmetz- und Steinbildhauer eigentlich noch? Nachdem nun jeder Fliesenleger Naturstein verlegen darf wie und wo er möchte, dürfen nun auch noch berufsfremde Grabmale aufstellen. Toll. Wer hat diese Steine denn fertig gestellt? Auch dieser Nicht-Steinmetz? Vielleicht sogar noch illegal? Ist keiner mehr für das Handwerk zuständig? Wofür zahlen wir eigentlich noch Beiträge an die HWK?